Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. GELTUNGSBEREICH Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn Käufer auf ihre eigenen Geschäftsbedingungen verweisen. Eine Anerkennung dieser erfolgt nur dann, wenn ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
  2. ANGEBOT UND BESTELLUNGEN Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. An Abbildungen oder Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentumsrechte vor. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erlaubt. In Bezug auf Patente und Musterrechte Dritter erfolgt eine Annahme und Ausführung der Aufträge sowie die Lieferung auf Gefahr und Haftung des Auftraggebers. Dieser übernimmt die Gewähr dafür, dass durch Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern und dergleichen Rechte Dritter nicht verletzt werden. Bedingt durch die Produktionsverfahren behalten wir uns das Recht vor, die Liefermenge gegenüber der Bestellmenge um 10 % der Stückzahl zu über- bzw. oder unterschreiten.
  3. PREISE Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung.
  4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungsbeträge grundsätzlich ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto (ohne Abzug) zu begleichen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Werden Umstände bekannt, durch die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage gestellt wird oder kommt er mit einer Teilzahlung länger als 10 Tage in Rückstand, so werden die gesamten Forderungen fällig, auch soweit dem Käufer Zahlungsziele eingeräumt wurden.
  5. TEILLIEFERUNG UND ABRUFAUFTRÄGE Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge in Teillieferungen zu erbringen. Wird der Auftrag auf Wunsch des Kunden als Abrufauftrag durchgeführt, werden die Teillieferungen zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Abrufaufträge müssen innerhalb von 12 Monaten abgenommen werden.
  1. LIEFERBEDINGUNGEN Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung ab Werk, ausschließlich Verpackung. Alle Liefertermine sind annähernd. Sie sind unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen für uns unverbindlich und setzen die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Für die Einhaltung von Lieferfristen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend.
    Bei besonderen Umständen, die die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, z. B. höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer des Bestehens dieser Umstände sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem Vorlieferanten eintreten. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, insbesondere wenn sich die Ausführung des Vertrages um mehr als 6 Monate verzögert, so kann diese Partei die Aufhebung des Vertrages erklären.
  2. VERSAND UND VERPACKUNG Die Ware wird handelsüblich verpackt geliefert. Kosten des Kunden für den Rücktransport der Verpackung oder für eine eigene Entsorgung werden nicht übernommen. Sofern gewünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung abgesichert, wofür der Kunde die anfallenden Kosten trägt. Wie unter Punkt 6. genannt, erfolgt die Lieferung ab Werk, sofern nicht anderslautend vereinbart. Die Versandkosten trägt der Kunde.
  3. EIGENTUMSVORBEHALT Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde seine Ansprüche gegen den Erwerber in Höhe unserer jeweils noch bestehenden Forderungen an uns ab. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Er trägt auch alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
  4. REKLAMATION Mängel an den gelieferten Produkten sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung der Schleifmittel durch den Kunden lehnen wir jede Haftung ab.
  5. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Ritter + Welsch Schleiftechnik GmbH & Co. KG. Der Gerichtsstand ist für beide Teile ausschließlich das für den Sitz Buch zuständige Amtsgericht.
  6. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Erfolg soweit wie möglich erreicht wird.

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